Ihr Haus in Erding sicher mit Makler verkaufen

auch vermietet oder mit Erbpacht

Sie möchten Ihr Haus in Erding verkaufen und wollen weiter darin wohnen bleiben? Ihr vermietetes Haus verkaufen? Oder Ihr Haus zum Verkaufen steht auf einem Erbpacht-Grundstück? Ein Haus unter diesen speziellen Bedingungen zu verkaufen ist oft komplex. Mit unserem Know-how als Makler bieten wir Ihnen viele Vorteile:

  • Wir können den realistischen Wert Ihres Hauses bestimmen – auch wenn es vermietet oder auf Erbpacht ist.
  • Wir verstehen die rechtlichen Besonderheiten und können sicherstellen, dass Sie Ihr Haus mit uns als Makler reibungslos und gesetzeskonform verkaufen.
  • Wir verfügen über ein großes Netzwerk an potenziellen Käufern, die gezielt nach Häusern zur Kapitalanlage suchen.
  • Wir übernehmen auch schwierige Gespräche mit Mietern und Kaufinteressenten.

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Haus verkaufen und wohnen bleiben: Das Wichtigste zu Hausverkauf mit Wohnrecht und Immobilienverrentung

Hausverkauf mit Wohnrecht: Manchmal ist die neu gekaufte Immobilie noch nicht bezugsfähig. In diesem Fall kann mit dem neuen Eigentümer Ihrer „alten“ Immobilie ein Wohnrecht zur Überbrückung vereinbart werden. Das bedeutet: Sie verkaufen Ihr Haus, können aber als Mieter darin wohnen bleiben. Hierfür kann eine Nutzungsentschädigung festgelegt werden. Diese wird vom Kaufpreis abgezogen. Der Zeitrahmen, indem sie in Ihrem verkauften Haus wohnen bleiben soweit die Höhe der Nutzungsentschädigung werden im Kaufvertrag festgehalten.

  • Beim Hausverkauf mit Wohnrecht werden Sie vom Eigentümer zum Mieter auf Zeit.

Immobilienverrentung: Um im Alter finanziell unabhängig oder abgesichert zu bleiben, verkaufen immer mehr Menschen Ihr Haus und bleiben lebenslang darin wohnen. Für den Hauverlauf erhalten sie entweder eine monatliche Rente oder den Kaufbetrag auf einmal.

  • Beim Hausverkauf mit Immobilienverrentung werden Sie vom Eigentümer zum Mieter auf Lebenszeit.

ie wollen Ihr Haus als Kapitalanlage verkaufen und darin wohnen bleiben? Fragen Sie uns zu den Möglichkeiten und Vorteilen.

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Vermietetes Haus verkaufen: Das Wichtigste zum Hausverkauf mit Mieter

Ein vermietets Haus zu verkaufen dauert oft etwas länger. Denn die Käufer, die sich für vermietete Häuser interessieren sind oft Kapitalanleger. Zudem müssen Besichtigungstermine aufwändig mit Ihren Mietern koordiniert werden. Für Ihre Mieter spielt der Eigentümerwechsel keine Rolle:

Der neue Eigentümer übernimmt mit dem Kaufvertrag 1:1 das bestehende Mietverhältnis. Die rechtlichen Bestandteile des Mietvertrags bleiben unberührt davon, dass Sie Ihr vermietetes Haus verkaufen. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist nur bei Eigenbedarf oder schuldhaftem Verhalten des Mieters möglich.

Sie wollen Ihr vermietetes Haus verkaufen? Greifen Sie auf unsere vorgemerkten Kaufinteressenten zurück!

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Haus mit Erbpacht verkaufen: Das Wichtigste zum Hausverkauf mit Erbpacht

Wenn Sie ein Haus mit Erbpacht verkaufen möchten, liegt der Schlüssel zum erfolgreichen Verkauf im Detail. Grundsätzlich bedeutet Erbpacht: Eigentümer zahlen eine monatliche Pacht für die Nutzung des Grundstücks auf dem das Haus steht. Ein Erbbaurechtvertrag kann bis zu 99 Jahre laufen. Nach dem Ablauf der Erbpacht kann die Erbpacht verlängert werden oder der Erbbaurechtgeber (Grundstückseigentümer) entschädigt den Erbbauberechtigten (Hauseigentümer) zum Verkehrswert der Immobilie.

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Haus mit Erbpacht verkaufen wollen:

  • Wertermittlung: Wird beeinflusst von der Restlaufzeit der Erbpacht und den Erbbaurechtzinsen.
  • Erbbaurechtzinsen: Diese dürfen alle 3 Jahre erhöht werden.
  • Mitspracherecht des Grundstückeigentümers: Muss dem Verkauf zustimmen.
  • Erbbaurechtgeber: öffentlicher Träger oder privater Verpächter?
  • Bauliche Anlagen: Zustand, Baujahr, Ausstattung, Lage und Schnitt der Immobilie und den Anlagen wie Garage etc.

Gut zu wissen: Viele potenzielle Käufer, insbesondere mit ausländischen Wurzeln, kennen das Erbbau-Modell nicht. Als erfahrende Makler klären wir fachlich auf und unterstützen Sie als erfahrene Makler für die Region Erding, Dorfen, Mühldorf und München Flughafen beim

  • Hausverkauf mit Wohnrecht oder Immobilienverrentung
  • Hausverkauf mit Mieter
  • Hausverkauf mit Erbpacht

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Häufig gestellte Fragen

Wer ist für Instandhaltung und Reparaturen verantwortlich, wenn ich mein Haus verkaufe und darin wohnen bleibe?

Für die Instandhaltung der Immobilie ist der neue Eigentümer verantwortlich. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, bis zu welcher Summe der Mieter für die Kosten von Kleinreparaturen im Haus, beispielsweise für einen zerbrochenen WC-Sitz, selbst tragen muss (Kleinreparaturklausel).

Kann ich mein Haus mit Erbpacht verkaufen?

Ja. Dabei müssen allerdings die Bedingungen des Erbpachtvertrages berücksichtigt werden. Zudem muss der Erbpachtgeber dem Verkauf zustimmen. Der Wert für Ihr Haus mit Erbpacht kann niedriger sein als bei einem Haus auf einem eigenen Grundstück, da der Erbpachtvertrag zeitlich begrenzt ist und regelmäßige Erbpachtzinsen anfallen.

Welche Kosten fallen an, wenn Sie als Makler mein Haus verkaufen?

Wenn Sie Ihr Einfamilien-Haus in Erding, Dorfen bis hin nach Mühldorf über uns als Makler verkaufen möchten, erheben wir für Sie als Verkäufer wie auch für den Käufer zu gleichen Teilen eine faire Maklerprovision.